Ich bin Ihr kompetenter Partner in allen familienrechtlichen Streitigkeiten und strafrechtlichen Problemen im Großraum Leipzig. Aber auch für Ihre arbeits- und sozialrechtlichen Schwierigkeiten bin ich Ihr Ansprechpartner.
Viele Menschen in einer Trennungssituation oder bei der Vorenthaltung ihrer leiblichen Kinder fühlen sich von der Welt und den Behörden im Stich gelassen. Ich begleite Sie in dieser schwierigen Zeit und bin für Ihre familienrechtlichen Angelegenheiten für Sie 24 Stunden erreichbar.
Aber auch wenn ein Anhörung bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft bevorsteht bzw. eine Anklage zugestellt wird, überfordert dies manche Menschen und dann sollte Ihnen anwalticher Rat schnell zur Seite stehen. Deswegen bin ich für Sie in beiden Rechtsgebieten 24 h unter der Festnetzrufnummer zum Ortstarif erreichbar.
Die Kanzlei befindet sich nahe Wurzen unweit der Messestadt gelegen. Als besonderen Service biete ich Ihnen auch Hausbesuche an. Dies mag zunächst etwas eigentümlich erscheinen. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass insbesondere in den obig bezeichneten Rechtsgebieten bei manchen Mandanten eine gewisse Scheu zu erkennen ist, den Weg zum Anwalt zu suchen. Die Hausbesuche sollen Ihnen die Möglichkeit geben, Ihre Probleme aus Ihrer Privatsphäre – seien sie familien- oder strafrechtlicher Natur- in Ihrer gewohnten Umgebung zu erläutern. Dies empfinden viele Mandanten als beruhigend und ein gewisses Vertrauensverhältnis kann schneller aufgebaut werden.
Ein netter Nebeneffekt: wichtige Unterlagen können nicht vergessen werden.
Das Einzugsgebiet für diesen kostenlosen Services ist zunächst die Stadt wie auch der gesamte Landkreis Leipzig (Wurzen, Grimma, Markkleeberg). Orte im Landkreis Nordsachsen, Zwickau, Zwickauer Land und Erzgebirgskreis auf Anfrage.
Beachten Sie außerdem: Es fallen lediglich die Gebühren an, die Sie auch bei einem Besuch in der Kanzlei bezahlen müssten. Diesbezüglich habe ich in Angebote diverse Erstberatungskonditionen.
In den oben bezeichneten Rechtsgebieten biete ich Ihnen juristischen Beistand von der Erstberatung über die außergerichtliche Auseinandersetzung bis zur gerichtlichen Vertretung.


Mein Freund und ich haben uns getrennt,wir haben eine gemeinsame Tochter (15 M). Am Anfang lief der Umgang so,das er die kleine sehen konnte wann er wollte. Das ging dann soweit,das er sich mal 2Wochen oder auch mal 3Wochen garnicht gemeldet hat. Worauf ich ihm,die kleine,förmlich hinter her geworfen habe. Was ich heute bereue. Darauf hin habe ich Termine gemacht,die sich nach seinen Arbeitszeiten richten und natürlich auch nach der kleinen.Doch daran hat er sich nicht gehalten.Dann sind wir so verblieben das er die kleine, 3 mal die Woche für 1 1/2 h in meiner Wohnung besuchen kann. Er weiß nicht was er mit ihr machen soll,es ist langweilig mit ihm. Und er kommt IMMER zu spät d.h. er hält sich an keine Zeiten. Und gestern hat er mir voller Stolz verkündet,das er das gemeinsame Sorgerecht beim Gericht eingeklagt hat. Meine Frage jetzt an sie: Hat jeder Vater “Recht” auf Sorgerecht? Nach dem neuen Gesetz vom August 2010 oder wird das erst mal geprüft oder wie wird das entschieden? Und habe ich auch ein Mitspracherecht?
Sehr geehrte Frau Bergmann,
vielen Dank für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen.
Wenn Ihr Ex-Freund das gemeinsame Sorgerecht ….
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Hallo ich hätte da mal eine frage !
Ich habe einen 2jährigen sohn der vater und kümmert sich aller 14 tage übers wochenende um ihn und wir haben das gemeinsame Sorgerecht! Jetzt möchte ich nach stuttgart ziehen 400km entfernt von meinem jetztigen wohnort zu meinem neuen lebensgefährten ! Mein Sohn kommt sehr gut mit meinem Lebensgefährten klar und hat sich schon sehr an ihn gebunden, da mein Lebensgefährte in meinem jetztigen Wohnort selber eine tochter hat würden wir weiterhin aller 14 tage hier sein und dem Papa von meinem Kind den kleinen vorbei bringen ! Durch den Job meines Lebensgefährten sind wir finanziell abgesichtert was uns auch entscheiden ließ nach stuttgart zu ziehen, auserdem wären für mich die job chancen in stuttgart einfach besser !
Ich würde gern wissen in wie fern der vater mir steine in den weg legen könnte!
Allerdings muss ich auch noch sagen wenn der kleine aller 14 tage bei seinem papa ist , ist er doch eher bei seiner oma da sein papa den kleinen immer dort hin gibt das kind also mehr zeit bei oma und opa als bei seinem papa selber verbringt !
Könnten sie mir bitte helfen ???
Sehr geehrte Frau Höhle,
vielen Dank für das entgegengebrachte Vertrauen.
Die von Ihnen aufgeworfene Fragen werden wie folgt beantwortet: …
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Danke sehr an den Autor.
Gruss Nelly