Güterrechtssachen

Güterrechtssachen sind Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht, auch wenn Dritte an dem Verfahren beteiligt sind. Die wichtigste Güterrechtssache ist der Zugewinnausgleichsanspruch. In Güterrechtssachen ergibt sich der Verfahrenswert aus der Summe der geforderten Beträge.

z.B. bei einer Zugewinnausgleichsforderung von 20.000,00 € ist ein Verfahrenswert von 20.000,00 € gegeben.

HIER können Sie anhand Ihres obig berechneten Verfahrenswerts die zu erwartenden Kosten ablesen.

BITTE BEACHTEN SIE, DASS IM ERFOLGSFALL EIN ERSATZANSPRUCH HINSICHTLICH DER KOSTEN GEGENÜBER DER GEGENSEITE MÖGLICH IST.

Sehr gern berechnen wir Ihnen die Anwaltskosten für Ihr Verfahren. Klicken Sie hier, um uns eine E-Mail zu schicken

Hinterlasse einen Kommentar