Bei Fragen der elterlichen Sorge oder des Umgangsrechts sind die Folgenden Dokumente notwendig:
- Bereits vorliegende gerichtliche Entscheidungen oder Vereinbarungen zum Sorge- oder Umgangsrecht
- Bisherige Korrespondenz mit Ihrem Ehepartner/dem anderen Elternteil oder dessen Anwalt/Anwältin
- Schreiben des Jugendamtes
- Sachverständigengutachten (falls vorhanden)
- Schreiben bzw. Stellungsnahmen von in Anspruch genommenen Beratungsstellen (z.B. Erziehungsberatungsstelle, Caritas, etc.)