Elterl. Sorge/Umgang

Bei Fragen der elterlichen Sorge oder des Umgangsrechts sind die Folgenden Dokumente notwendig:

  • Bereits vorliegende gerichtliche Entscheidungen oder Vereinbarungen zum Sorge- oder Umgangsrecht
  • Bisherige Korrespondenz mit Ihrem Ehepartner/dem anderen Elternteil oder dessen Anwalt/Anwältin
  • Schreiben des Jugendamtes
  • Sachverständigengutachten (falls vorhanden)
  • Schreiben bzw. Stellungsnahmen von in Anspruch genommenen Beratungsstellen (z.B. Erziehungsberatungsstelle, Caritas, etc.)

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