Online-Scheidung

Eine Scheidung ist eine höchstpersönliche und oft komplizierte Angelegenheit. Es gibt aber auch Scheidungen, bei denen sich die Eheleute weitestgehend einig sind und eine schnelle, unkomplizierte und damit einhergehend auch kostengünstigere Scheidung wünschen.

Für diese Fälle biete ich Ihnen die Möglichkeit einer „Online-Scheidung“ (Online Scheidung) an. Bei einer Online-Scheidung wird die Scheidung lediglich mit Hilfe von Telekommunikationsmitteln wie Telefon, Fax und E-Mail eingeleitet. Ein Termin beim Anwalt und die damit verbunden Kosten fallen nicht an. Selbstverständlich stehe ich Ihnen telefonisch, per E-Mail oder per Post für Rückfragen gern zur Verfügung und informiert Sie über alle benötigten Unterlagen. Auch vor Gericht vertrete ich Ihre Interessen.

Die Onlinescheidung bietet einen modernen und flexiblen Weg der Scheidung und erfüllt dennoch sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen.

SCHEIDUNG JETZT BEANTRAGEN

Ihre Vorteile:

  • Höhere Flexibilität.
  • Weniger Zeitaufwand.
  • Schnellere Korrespondenz.
  • Keine Bindung an Kanzleiöffnungszeiten.
  • Bundesweite Vertretung.
  • Die Hinzuziehung eines weiteren Anwalts ist nicht erforderlich.
  • Der Termin zur mündlichen Verhandlung findet – in den meisten Fällen – in Ihrer Nähe statt.
  • Ich werde bei der mündlichen Verhandlung vor Ort Ihre Interessen vertreten.

Wann ist eine „Fernscheidung“ sinnvoll?

Ich halte eine Fernscheidung nur in einvernehmlichen und bzw. oder „unkomplizierten“ Fällen für sinnvoll. Sollte sich durch die nachstehende „Checkliste“ herausstellen, dass ein Anwaltsbesuch zweckmäßig erscheint, dann kontaktieren Sie mich über das unten befindliche Kontaktformular oder klicken Sie hier.

Wann liegt eine „unkomplizierte“ Scheidung vor?

  • Es liegt eine einvernehmliche Trennung vor, d.h. beide Ehepartner sind mit einer Scheidung einverstanden.
  • Die Ehegatten leben seit ca. einem Jahr getrennt.
  • Es handelt sich um eine kurze Ehedauer (bis drei Jahre seit Heirat).
  • Die Eheleute sind sich über die wesentlichen Fragen bezüglich der Trennung und Scheidung einig, d.h. beispielsweise:
    • Nichtehelicher Unterhalt soll nicht verlangt werden oder wird nach der Scheidung vereinbart.
    • In der Ehezeit wurde kein Zugewinn erwirtschaftet, so dass ein Zugewinnausgleich nicht in Betracht kommt oder
    • Die Ehe ist kinderlos oder das gemeinsame elterliche Sorgerecht soll bestehen bleiben.

Was sollten Sie noch wissen?

  • Ein Scheidungsantrag kann nur von einem Anwalt angefertigt und beim Familiengericht eingereicht werden.
  • Bei einer Scheidung fallen Gerichts- und Anwaltskosten an, die sich nach den Einkommensverhältnissen der Ehegatten bestimmen.
  • Bei der Onlinescheidung zahlen Sie immer nur die gesetzlich vorgegebenen Mindestgebühren. Diese Kosten berechne ich Ihnen gern kostenlos. Schreiben Sie mir eine E-Mail, kontaktieren Sie mich über das unten befindliche Kontaktformular oder klicken Sie hier und Sie erhalten innerhalb weniger Stunden eine ausführliche Anwaltskostenberechnung.
  • Bei einem gemeinsamen Einkommen der Ehegatten von weniger als 667,00 € (ohne zusätzliche Vermögenswerte und ohne unterhaltsverpflichtete Kinder)  – also des Mindestgegenstandswert von 3.000 € – beträgt die Gebühr zur Einlegung des Scheidungsantrages mit Auslagenpauschale und USt. (MwSt.) 334,75 € plus 216,00 € Gerichtskosten[1]. Sollte Ihr Einkommen höher sein, Vermögenswerte oder unterhaltspflichtige Kinder vorhanden sein, berechnen wir Ihnen kostenlos die Anwaltskosten

Wie läuft das Verfahren ab?

  1. Sofern Sie dies wünschen können Sie mich vorab über das unten befindliche Kontaktformular unverbindlich kontaktieren ( oder Sie klicken hier) und Ihr Anliegen schildern. Gerne überprüfe ich dann vorab, ob eine Fernscheidung in Betracht zu ziehen ist.
  2. Andernfalls können Sie auch gleich kostenlos und unverbindlich das Scheidungsformular online ausfüllen.

SCHEIDUNG JETZT BEANTRAGEN

  1. Nach Erhalt des Scheidungsformulars werde ich innerhalb von 24 Stunden mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Ihnen mitteilen, ob eine Fernscheidung in Ihrem Fall möglich ist, welche Unterlagen im Falle der Beauftragung benötigt werden würden sowie einen Kostenvoranschlag versenden. Zudem erhalten Sie eine detaillierte Beschreibung des weiteren Vorgehens.
  2. Sollten Sie eine anwaltliche Vertretung durch mich wünschen müssen Sie sodann die dem Schreiben beigefügte:
  • Vollmacht in dreifacher Ausfertigung
  • sowie die Honorarvereinbarung

unterschreiben und im Original an meine Postanschrift senden.

  • Wichtig: Die restlichen Unterlagen können auch per E-Mail versandt werden. Zwar wird für den Scheidungsantrag bei Gericht das Original der Heiratsurkunde benötigt. Jedoch reicht es für die Einleitung der Scheidung aus, wenn zunächst eine Kopie der Heiratsurkunde vorliegt, und das Original erst beim Gerichtstermin vorgelegt wird.
  1. Nachdem alle Unterlagen bei mir eingegangen sind, erstellen wir innerhalb von 24 Stunden Ihren Scheidungsantrag und lassen Ihnen diesen zur Prüfung zukommen.
  2. Nach Freigabe des Entwurfes wird dieser wiederum innerhalb 24 Stunden beim zuständigen Amtsgericht eingereicht

Wollen Sie Ihre Scheidung durch die RA Kanzlei Hesse einreichen lassen? Dann füllen Sie jetzt unverbindlich den Scheidungsfragebogen aus und ich werde mich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzten.

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[1] Die Gebühr nach RVG für die Wahrnehmung des Gerichtstermins fällt gesondert an und bemisst sich, wie oben beschrieben, nach dem jeweiligen Einkommen der Ehegatten. Bei mir werden Sie bei der ersten Kontaktaufnahme kostenlos ausführlich über alle anfallenden Kosten informiert.

Online Scheidung

Eine Scheidung ist eine höchstpersönliche und oft komplizierte Angelegenheit. Es gibt aber auch Scheidungen, bei denen sich die Eheleute weitestgehend einig sind und eine schnelle, unkomplizierte und damit einhergehend auch kostengünstigere Scheidung wünschen.

Für diese Fälle biete ich Ihnen die Möglichkeit einer Online Scheidung an. Bei einer dieser wird die Scheidung lediglich mit Hilfe von Telekommunikationsmitteln wie Telefon, Fax und E-Mail eingeleitet. Ein Termin beim Anwalt und die damit verbunden Kosten fallen nicht an. Selbstverständlich stehe ich Ihnen telefonisch, per E-Mail oder per Post für Rückfragen gern zur Verfügung und informiert Sie über alle benötigten Unterlagen. Als Mandant haben Sie durch die bei uns geführte WebAkte jederzeit vollen Zugriff auf alle eingehenden und ausgehenden Dokumente. Auch vor Gericht vertrete ich Ihre Interessen.

Die Onlinescheidung bietet somit einen modernen und flexiblen Weg der Scheidung und erfüllt dennoch sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen.

SCHEIDUNG HIER BEANTRAGEN

Ihre Vorteile:

  • Höhste Flexibilität
  • Weniger Zeitaufwand, alles kann am PC ausgefüllt und übermittelt werden, ein weiterer Besprechungstermin ist nicht notwendig
  • Schnellere Korrespondenz durch die WebAkte
  • Keine Bindung an Kanzleiöffnungszeiten.
  • Bundesweite Vertretung.
  • jahrelange Erfahrung im Scheidungsrecht auf nationaler und internationaler Ebene
  • Die Hinzuziehung eines weiteren Anwalts ist nicht erforderlich.
  • Der Termin zur mündlichen Verhandlung findet – in den meisten Fällen – in Ihrer Nähe statt.
  • Ich werde bei der mündlichen Verhandlung vor Ort Ihre Interessen vertreten
  • Weitere Kosten (zum Beispiel Reisekosten, Fahrtkosten, Abwesenheitsgeld) entstehen nicht, daher besteht kein Risiko, wenn Ihr Wohnort vom Kanzleisitz weit entfernt ist
  • Eine nachträgliche Änderung des Streitwertes geht nicht zu Ihren Lasten. Es bleibt bei den Kosten des Kostenvoranschlags

Wann ist eine Online Scheidung sinnvoll?

Ich halte eine diese nur in einvernehmlichen und bzw. oder „unkomplizierten“ Fällen für sinnvoll. Sollte sich durch die nachstehende „Checkliste“ herausstellen, dass ein Anwaltsbesuch zweckmäßig erscheint, dann kontaktieren Sie mich über das unten befindliche Kontaktformular oder klicken Sie hier.

Wann liegt eine „unkomplizierte“ Scheidung vor?

  • Es liegt eine einvernehmliche Trennung vor, d.h. beide Ehepartner sind mit einer Scheidung einverstanden oder sie leben schon seit 3 Jahren getrennt
  • Die Ehegatten leben seit ca. einem Jahr getrennt.
  • Die Eheleute sind sich über die wesentlichen Fragen bezüglich der Trennung und Scheidung einig, d.h. beispielsweise:
    • Nichtehelicher Unterhalt soll nicht verlangt werden oder wird nach der Scheidung vereinbart.
    • In der Ehezeit wurde kein Zugewinn erwirtschaftet, so dass ein Zugewinnausgleich nicht in Betracht kommt oder
    • Die Ehe ist kinderlos oder das gemeinsame elterliche Sorgerecht soll bestehen bleiben.

Was sollten Sie noch wissen?

    • Ein Scheidungsantrag kann nur von einem Anwalt angefertigt und beim Familiengericht eingereicht werden.
    • Bei einer Scheidung fallen Gerichts- und Anwaltskosten an, die sich nach den Einkommensverhältnissen der Ehegatten bestimmen.
    • Bei der Online Scheidung zahlen Sie immer nur die gesetzlich vorgegebenen Mindestgebühren. Diese Kosten berechne ich Ihnen gern kostenlos. Schreiben Sie mir eine E-Mail, kontaktieren Sie mich über das unten befindliche Kontaktformular oder klicken Sie hier und Sie erhalten innerhalb weniger Stunden eine ausführliche Kostenberechnung.

Wie läuft das Verfahren ab?

Sofern Sie dies wünschen können Sie mich vorab über das unten befindliche Kontaktformular unverbindlich kontaktieren ( oder Sie klicken hier) und Ihr Anliegen schildern. Gerne überprüfe ich dann vorab, ob eine Online Scheidung in Betracht zu ziehen ist.

Andernfalls können Sie auch gleich kostenlos und unverbindlich das

Scheidungsformular

online ausfüllen. Ein rechtsverbindlicher Anwaltsvertrag kommt erst mit Unterzeichnung der entsprechenden Vollmacht zustande.

  • Nach Erhalt des Scheidungsformulars werde ich unverzüglich mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Ihnen mitteilen, ob eine Online Scheidung in Ihrem Fall möglich ist, welche Unterlagen im Falle der Beauftragung benötigt werden sowie einen Kostenvoranschlag versenden. Zudem erhalten Sie eine detaillierte Beschreibung des weiteren Vorgehens.
  • Sollten Sie eine anwaltliche Vertretung durch mich wünschen müssen Sie sodann die dem Schreiben/E-Mail beigefügte Prozessvollmacht unterschreiben und per Webakte oder per Post an mich zurückschicken
  • Wichtig: Die restlichen Unterlagen können auch per E-Mail versandt werden. Zwar wird für den Scheidungsantrag bei Gericht das Original der Heiratsurkunde benötigt, jedoch reicht es für die Einleitung der Scheidung aus, wenn zunächst eine Kopie der Heiratsurkunde vorliegt, und das Original erst beim Gerichtstermin vorgelegt wird.

Nachdem alle Unterlagen bei mir eingegangen sind, erstelle ich innerhalb von 24 Stunden Ihren Scheidungsantrag und lassen Ihnen diesen vorab zur Prüfung zukommen.

Nach Freigabe des Entwurfes und Zahlung des Vorschusses – gern auch per Paypal – wird der Scheidungsantrag wiederum innerhalb 4 Stunden beim zuständigen Amtsgericht eingereicht.

SCHEIDUNG HIER ONLINE BEANTRAGEN

Bei Fragen einfach können Sie mir auch eine E-Mail an  info@kanzleifamilienrecht.com schicken oder rufen Sie mich an unter 03425 8834160 (einfach auf die Telefonnummer klicken!)

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