Falls sie an einer familienrechtlichen Beauftragung interessiert sind, sollten Sie folgende Dokumente zu einem Besprechungstermin in unsere Kanzlei mitbringen:
- Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienstammbuch (falls Sie verheiratet sind)
- Ehevertrag (soweit vorhanden)
- Geburtsurkunden der Kinder (falls vorhanden)
- Bisherige Korrespondenz mit Ihrem Ehepartner oder dessen Anwalt/Anwältin
- Bereits vorliegende gerichtliche Entscheidung